Erbe-Berater
Was in Deutschland wirklich passiert, wenn einer von euch stirbt — und wie das Maximum bei dem ankommt, der bleibt. Sechs Antworten, das Gesetz macht den Rest.
Ohne Testament entscheidet das Gesetz
Erbschaftsteuer für den/die Überlebende/n
Unter dem Freibetrag — €0 Erbschaftsteuer.
Ehegatten haben bis zu €256.000 zusätzlichen Versorgungsfreibetrag (gekürzt um Hinterbliebenenrenten) — oft sinkt die Steuer damit auf null.
So kommt das Maximum beim Überlebenden an — in dieser Reihenfolge
1. Berliner Testament
Ihr setzt euch gegenseitig als Alleinerben ein; Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Achtung: Kinder können beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil in bar verlangen — eine Pflichtteilsstrafklausel schreckt ab. Nach dem ersten Todesfall ist der/die Überlebende gebunden.
2. Familienheim-Befreiung nutzen
Das selbst bewohnte Zuhause geht zu 100% steuerfrei an den Ehegatten — unabhängig vom 500k-Freibetrag — wenn der/die Überlebende 10 Jahre darin wohnen bleibt.
3. Über-Kreuz-Lebensversicherung
Wenn jeder die Police auf das Leben des ANDEREN hält und die Beiträge zahlt, fällt die Auszahlung nicht in den Nachlass — für Unverheiratete oft der einzige große steuerfreie Kanal.
4. Heimatrecht wählen (EU-Regel)
Als ausländische/r Staatsbürger/in gilt standardmäßig deutsches Erbrecht (gewöhnlicher Aufenthalt, EU 650/2012). Ein Satz im Testament kann stattdessen das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen — manchmal besser für den Überlebenden. Grenzfälle gehören zum Profi.
5. Witwen-/Witwerrente
Ehegatten erhalten 55% der Rente des Verstorbenen (zuvor 3 volle Monate — Sterbevierteljahr). Achtung: Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben. Unverheiratete bekommen nichts.
Der Notfallordner — bereit halten
- • Handschriftliches Testament, unterschrieben, datiert
- • Vorsorgevollmacht
- • Patientenverfügung
- • Bezugsberechtigungen der Lebensversicherung
- • Testament beim Nachlassgericht hinterlegen (geringe Gebühr)
Bildende Orientierung mit Werten 2025/26 (BGB-Erbfolge, ErbStG-Freibeträge) — keine Rechts- oder Steuerberatung. Grenzüberschreitende Nachlässe und große Summen gehören zu Notar oder Fachanwalt.
