Was wird sich mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ändern?
Die am 12. Juni 2026 in Kraft getretene GEAS-Reform bringt weitreichende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich, die auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Anpassungsprozessen verpflichten.
